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 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
16.12.2019 Orbe
Hilcona Gourmet SA
Unia VD Kanton

Arbeitsbedingungen
Hilcona Gourmet SA
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Unwürdige Arbeitsbedingungen in Orbe. Coop Tochter Hilcona erhält Label „Harmful Work Space“. Seit über einem Jahr werden die katastrophalen Arbeitsbedingungen bei der Hilcona Gourmet SA immer wieder öffentlich kritisiert. Nun wurde die Tochterfirma der Coop-Gruppe von einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung für ihr betriebliches Gesundheitsmanagement ausgezeichnet. Als Reaktion darauf haben die Angestellten dem Unternehmen im Namen von „Gesundheitszerstörung Schweiz“ das Label „Harmful Work Space“ verliehen. Unterstützt von der Unia fordern sie die Aberkennung des offiziellen Labels, die Zulassung von Gewerkschaftsdelegierten und die Aufnahme echter Verhandlungen. Ausserdem verlangen sie die Gleichbehandlung von Festangestellten und temporären Arbeitnehmenden. Auch wenn das Personal Ende dieses Jahres einige hart erkämpfte Verbesserungen erzielen konnte, bleiben die Arbeitsbedingungen bei Hilcona Gourmet SA in Orbe in vielerlei Hinsicht problematisch: Die Arbeitszeiten werden regelmässig und sehr kurzfristig abgeändert und Arbeitspläne werden unter Missachtung der gesetzlichen Bestimmungen häufig von einem Tag auf den anderen umgestellt. Je nach Produktionsvorgaben erfahren die Arbeitnehmenden erst im Verlauf des Tages, wann Arbeitsschluss ist; Ferien und Feiertage werden oft einseitig vom Arbeitgeber festgelegt. Darunter leiden das Privat- und Familienleben und die Gesundheit der Angestellten. Einmal mehr: Lohndumping! (…).
Unia VD Kanton, 16.12.2019..
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http://www.textverzeichnisse.ch/Portals/7/Unia%20VD%20Kanton/Hilcona%20Gourmet%20SA.%20Arbeitsbedingungen.%20Unia%20VD%20Kanton,%202019-12-16.pdf
14.05.2019 Orbe
Hilcona Gourmet SA
Unia VD Kanton

Hilcona Gourmet SA
Lohndumping
Volltext
Urteil des Arbeitsgerichts Broye-Nord vaudois. Lohndumping und Missachtung von Frauenrechten bei Coop-Tochter Hilcona. Das Arbeitsgericht Broye-Nord vaudois hat einer Temporärangestellten von Adecco stattgegeben, die für die Firma Hilcona in Orbe (VD) tätig war. Hilcona ist eine Filiale von Bell und gehört somit zur Coop-Gruppe. Die Angestellte, die zu einem Stundenlohn von 15.69 Franken beschäftigt war, wurde unter Missachtung des Arbeitsrechts während ihrer Schwangerschaft entlassen. Das Gericht hält fest, dass die Kündigung nichtig ist und es sich um einen Fall von Lohndumping handelt. Das Gericht hat die Firma Adecco verurteilt, der Angestellten eine Lohnnachzahlung von 3.51 Franken pro Stunde zu leisten und so die Lohndifferenz zum branchenüblichen Lohn von 2017 auszugleichen. Die Differenz entspricht bei Vollzeitanstellung einem Betrag von rund 800 Franken brutto pro Monat, einschliesslich Ferien, Feiertage und dreizehnten Monatslohn. Die Angestellte ist also Opfer von Lohndumping geworden! Ausserdem hat das Gericht festgestellt, dass die Probezeit zum Zeitpunkt der Entlassung der Angestellten abgelaufen war: Die Richter haben die Summe aller geleisteten Einsätze bei Hilcona berücksichtigt, auch wenn es Unterbrüche zwischen den Einsätzen gab. Zum Zeitpunkt der Entlassung war die Angestellte daher aufgrund ihrer Schwangerschaft gesetzlich gegen die Kündigung geschützt. Hilcona verweigert Verhandlungen. Der Fall dieser Temporärangestellten ist kein Einzelfall. Bereits im vergangenen November schlug die Unia wegen der Arbeitsbedingungen und des Lohnniveaus aller Angestellten von Hilcona (…).
Unia VD Kanton, Medienmitteilung, 14.5.2019.
Unia VD Kanton > Hilcona Orbe. Lohndumping. Unia VD Kanton, 2019-05-14.
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